ALLGEMEINES ZU DEN ARBEITSEINSÄTZEN

Zum Arbeitseinsatz sind Arbeiten rund um die Weiher geplant, wie Äste sammeln, Bäume verschneiden etc. Solltet Ihr an diesem Tag noch Werkzeug etc. mitbringen können, so wäre dies sehr hilfreich.

Die Arbeitseinsatzleiter erreicht Ihr unter der Mailadresse: arbeitseinsatz@remove-this.asv-meersburg.de, hier könnt Ihr Euch parallel auch gern anmelden. Es wird auch kurzfristig noch eine WhatsApp- Gruppe für den ASV- Meersburg angelegt, so dass künftig der Arbeitseinsatz und auch weitere Infos rund um den Verein besser und schneller mit Euch kommuniziert werden können.

Arbeitseinsatz / Aufbau Fischerfest

17:00 Uhr am Vereinsheim

Fischerfest am Siechenweiher

10:00 Uhr Vereinsheim

Arbeitseinsatz / Aufräumen Fischerfest

18:00 Uhr am Vereinsheim

Arbeitseinsatz

8:30 Uhr am Vereinsheim

Arbeitseinsatz

8:30 Uhr am Vereinsheim

Arbeitseinsatz

8:30 Uhr am Vereinsheim

Arbeitseinsatz

8:30 Uhr am Vereinsheim

Arbeitseinsatz

8:30 Uhr am Vereinsheim

Arbeitsstunden pro Jahr

Im aktuell laufenden Jahr hat jedes

  • aktive Mitglied – 18 Arbeitsstunden
  • jugendliche Mitglied vom 16. – 18. Lebensjahr – 6 Arbeitsstunden

zu leisten.

Die Arbeitsstunden können:

  • bei Arbeiten an den Vereinsgewässern
  • bei Arbeiten an den Vereinsanlagen
  • bei Veranstaltungen des Vereins
  • und bei sonstigen Arbeiten erbracht werden.
  • nicht inbegriffen ist das Abfischen der Gewässer

Jedes aktive Mitglied muss grundsätzlich 4 Arbeitsstunden bei Veranstaltungen erbringen.

Die Stundenvergütung bei sonstigen Arbeiten ist in Absprache mit dem Vorstand festzulegen.
Fehlende Arbeitsstunden werden mit € 20,- / Std bis zum 31.01. des Folgejahres gemäß den Festlegungen im Jahresprogramm in Rechnung gestellt.

Werden die Fehlstunden nicht bezahlt, wird die aktive Mitgliedschaft im ASV beendet – anstelle dieser tritt eine passive Mitgliedschaft (somit keine Angelkarten für Neuweiher und Siechenweiher).

Stunden im Probejahr sind anteilig nach Zeitpunkt der Aufnahme in die aktive Mitgliedschaft zu leisten.

Die Fangstatistik letztes Jahr ist immer bis zum 31. Januar des Folgejahres dem Gewässerwart auszuhändigen.